



Trinkwasserhygiene gemäß VDI 6023
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Durch die technischen Regelwerke und Gesetze ist es heute Pflicht, Trinkwasseranalagen nach diesen zu betreiben und überprüfen zu lassen. Immer wieder kommt es zu negativen Betriebszuständen durch mangelhafte Wartung oder Unkenntniss im hygienischen Betrieb von Trinkwasseranlagen. Hier setzen wir mit unserem Know How an und unterstützen Sie im Umgang mit den neuesten Forderungen der Gesetzgeber und deren Umsetzung im beispielsweise hygienisch einwandfreien Betrieb Ihrer Anlagen.
Sollte es im Bezug der mikrobiologischen Anforderung an das Trinkwasser Ihres System zu der Überschreitung eines Grenzwertes gekommen sein, so ist teilweise eine chemische Desinfektion der Trinkwasseranlage unumgänglich. Sämtliche Verfahren zur Desinfektion sollten im Vorfeld erörtert werden.
Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten.

Desinfektion
Wir führen nach Grenzwertüberschreitungen (mikrobiologisch) die Desinfektionen in Ihrem Hause an der Trinkwasseranalge nach vorheriger gründlicher Besichtigung und detailierter Planung durch. Die Desinfektion an Trinkwasseranalgen führen wir nur dann durch, wenn wir keine Untersuchungs- ober Probennahmearbeiten in Ihrem Hause übernehmen. Dieses Verfahren ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten notwendig und vorgeschrieben.

Trinkwasseruntersuchungen gemäß TVO und Empfehlung UBA
Wir untersuchen Ihr Trinkwasser mikrobiologisch und chemisch auf die Einhaltung der gesetzlichen vorgegebenen Grenzwerte und Beschaffenheiten. Hierzu werden die Trinkwasserproben in Ihrem Hause druch uns genommen und von einem akkreditierten Wasserlabor auf die vorgegebenen Werte untersucht. Die Untersuchung einer von uns desinfizierten Anlage muss durch ein neutrales Unternehmen zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes durchgeführt werden.
